1532 Apr. 19 (Fr nach Misericordia domini) Johann Werner Freiherr zu Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein, Statthalter des Hofgerichts Rottweil, Jörg von Zimmern, alter Bürgermeister, und Hans Dreger, beide Urteilsprecher, und Christian Hafner, Bürger zu Rottweil, schlichten die Streitigkeiten zwischen Michel Rapp zu [Schwäb.] Gmünd, Kläger, und Jörg von Woellwarth zu Heubach, Beklagter, deretwegen ein noch nicht entschiedener Prozeß am Hofgericht läuft: 1) Der Beklagte oder seine Erben entrichten von den 400 fl strittigen Hauptguts, von denen jährlich 15 fl Zinsen auf Invocavit, 5 fl auf den 11. Nov. (Martini) fallen, 100 fl auf den 11. Nov. 1532 und jeweils 100 fl auf Invocavit 1533-1535, jeweils mit Zinsen. 2) Sobald die 400 fl abgelöst sind, geben beide Parteien einander die betreffenden Urkunden, namentlich die Wechsel, heraus; nicht vorgelegte Urkunden werden kraftlos. 3) Der Kläger stellt dem Beklagten einen neuen, von den Schiedsleuten besiegelten Übergabebrief darüber aus, wie die Güter von ihm an den Beklagten gekommen sind; dieser gibt dem Kläger den alten Übergabebrief heraus. - Auf ihre Bitten erhalten beide Parteien eine besiegelte Ausf. des Schiedsspruchs. Sr.: die A. (mit unsern aigen ... Insigeln) Ausf. Perg. - 4 Sg. abg. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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