Johann Adolf Freiherr von Fürstenberg, erwählter Dompropst zu Paderborn, verspricht die Rechte und Pflichten als Dompropst einzuhalten gem. Vertrag von 1479 und auch die nach dem Tode Moritz von Bürens heimgefallenen Zehnten zu verwalten. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers