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Jakob Gremlich von Jungingen zu Menningen beurkundet, dass sich Agatha Resler, zum Wolfsbühl bei Zußdorf gesessen, gegen eine nicht spezifizierte Gegenleistung, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, seiner Leibherrschaft entledigt hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, verzichtet auf alle Ansprüche und Forderungen, die er als Leibherr bisher gegen sie geltend machen konnte, gestattet ihr freien Zug und die Annahme von Bürger- oder Stadtrecht, wie und wo sie will, und versichert, dass sie deswegen von seiner Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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