Friedrich Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, Kurfürst und Erzkämmerer des Reiches, bekundet: Die Ritterschaft des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark erhebt Klage, daß sie von den Türken-, Reichskreis- und anderen Steuern befreit sind, ihnen von den Städten der Lande Kleve und Mark wegen ihrer Exemtion und Immunität aber Streit droht. Deshalb haben sie gebeten, sie bei ihrer Freiheit von diesen Steuern zu schützen. Nachdem der Kurfürst befunden hat, daß die Einwände der Städte nicht erheblich sind, bestätigt er der Ritterschaft das Privileg der Steuerfreiheit und befiehlt den Statthaltern und Regierungen des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark, das privilegium nobilitatis et immunitatis zu beachten und eine diesbezügliche Beschwerung der Ritterschaft nicht zu gestatten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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