Nikolaus von Gnodstadt, Kanoniker des Stifts Haug in Würzburg, und Klaus von Dettelbach, beide Pfleger des Armenhauses Zum Gabler in Würzburg, beurkunden: Doktor Johannes Reiß hat in dem Hof Zum Gabler gegenüber der Pfarrkirche St. Peter ein Armenhaus gestiftet ohne sich mit dem Eigentümer des Hofes, dem Kloster St. Stephan in Würzburg, deswegen zu einigen. Auf ihre Bitte als bestellte Pfleger des neuen Armenhauses hat nun der Abt des Klosters St. Stephan Peter [Faut] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag die Einrichtung des Armenhauses bewilligt. Man soll davon dem Kloster jedes Jahr 1 rheinischen Gulden als Zins bezahlen. Außerdem müssen die Pfleger des Armenhauses dieses beim Amtsantritt eines neuen Abtes von ihm empfangen und dabei 1 rheinischen Gulden als Handlohn entrichten. Sollte der Hof einmal nicht mehr als Armenhaus verwendet werden, sondern wieder in bürgerliche Hand gelangen, dann ist davon der hergebrachte Zins von 21 Würzburger Pfennigen sowie der bei Bürgergütern übliche Handlohn zu entrichten. Die Pfleger verpflichten sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Der geben ist vff sambstag nach Martini 1521. Aussteller: Pfleger des Armenhauses Zum Gabler. Empfänger: Kloster St. Stephan