Anspruch auf Rückgabe von 500 Talern und 150 Goldgulden, die der Abt Caspar von Hersel zu Corvey seinem Vetter Gerhard von Hersel 1552 und 1554 geliehen hatte. Die Appellanten geben an, Gerhard von Hersel sei 1553 bzw. 1554 von seinem Vetter seiner Schulden losgesprochen worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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