Friedrich von Bubenheim und Fiege, seine Hausfrau, bekunden, daß sie ihren Zehnten zu Elz (Else) und zu Niederhadamar (Nyedern Hademar), genannt 'Bune'-Zehnten, mit allem Zubehör Daniel von Mudersbach, ihrem Eidam, und Jutta, ihrer Tochter, seiner Hausfrau, versetzen für 600 Gulden, Limburger (zu Lympurg) Währung, mit Einwilligung ihrer Söhne Richwin und Friderich und des Abtes Cuno zu Seligenstadt (-statt), von dem sie diesen Zehnten zu Lehen haben. Falls der Aussteller und seine Erben das Lehen nicht empfangen oder vermannen, kann der Abt es einlösen. Siegler: Aussteller und Cune, Abt zu Seligenstadt (-statt), sowie Richwin und Friedrich, Gebrüder von Bubenheim.