Lehenrevers des Eberhard von Stetten: Teil am Schloss Buchenbach, die Vogtei daselbst, die Badstube, das Kirchlehen, ein Fischwasser, ein Weinberg, Kelter und Weinzehenden, die Hälfte am großen und kleinen Zehnten, die Mark Buchenbach mit deren Eingehörungen, das Holz, der Kirchberg, das Holz der Notnagel, der Bauhof und Gülten, die im Besitz von Bürgern sind, zwei Dritteil am großen und kleinen Zehenden zu Bernhardshausen, 1/6 am Zehenden zu Simmetshausen, 1/4 am Hof zu Reuental; ausgestellt, Samstag 13. Mai 1564; Pgt. Siegel: Eberhard von Stetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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