Iltle Hepeller von Heslach, zu Stuttgart gef., weil er im württembergischen Forst einen Hirsch geschossen und anderes Waidwerk getrieben hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Stuttgart 20 lb h Strafe zu bezahlen, seine Gefängniskosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen, keine Hunde mit sich in die Wälder zu führen, vielmehr jederzeit im fürstlichen Forst angetroffene Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U. Er verspricht ferner, sich auf Mahnung der Obrigkeit innerhalb von 14 Tagen wieder zu stellen, bürgt für sich und seine Erben mit 100 fl, und setzt als Unterpfand 1/2 M. Weinberg in der Flur Reinsburg, zwischen Gori Haselman und Hans Hess gelegen, ein.