Heinrich der Junge, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, bestellt seinen Hofmeister Philipp von Stogheim zu seinem Prokurator, der sich von Abt Johann zugunsten des Herzogs mit der Stadt Helmstedt sowie allen in Sachsen gelegenen Lehngütern belehnen lassen soll. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeben ... des mitwochens na Michaelis.