Burkhard von Schellenberg zu Tettnang hat ein Leibgeding bei seinem Herrn, Graf Haug von Montfort und Rotenfels, Herrn zu Tettnang und (Langen-)Argen gekauft. Da es ihm dennoch an Pflege mangelt, hat er sich mit Walburga Schmidin von Mörenberg wie folgt geeinigt. Die beiden werden kirchlich heiraten. Wenn sie Kinder haben, werden diese nach Bezahlung der Schulden erben. Haben sie keine und stirbt der Mann zuerst, bekommt die Frau für die von ihr geleistete Pflege 300 fl Kapital bzw. 15 fl Zins. Dieses Kapital ist Graf Haug dem Aussteller wegen des Kaufs seines Hauses in Tettnang schuldig. Stirbt die Frau vor dem Mann, genießt dieser auf Lebenszeit das genannte Kapital. Nach seinem Tod geht es als verdienter Lidlohn an die Verwandten der Frau samt deren Kleidern und der "angemachten" Bettstatt des ehelichen Beischlafs. Sonst erhalten die Erben der Frau nichts. Als Erbin setzt er seine Schwester Elsbetha Kaufmann geb. von Schellenberg ein. 200 fl von seinem Nachlaß werden als Heiratsgut für eine nichteheliche Tochter bestimmt, die der Aussteller von Anna Gebhartin hat und die von der Schwester aufgezogen wird. Dies gilt aber nicht, wenn sich das Kind nicht "ehrlich und wohl" verhält. Der Aussteller behält sich vor, der Frau oder ihrer Schwester außerhalb dieses Vertrags noch 50 fl zukommen zu lassen.
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Burkhard von Schellenberg zu Tettnang hat ein Leibgeding bei seinem Herrn, Graf Haug von Montfort und Rotenfels, Herrn zu Tettnang und (Langen-)Argen gekauft. Da es ihm dennoch an Pflege mangelt, hat er sich mit Walburga Schmidin von Mörenberg wie folgt geeinigt. Die beiden werden kirchlich heiraten. Wenn sie Kinder haben, werden diese nach Bezahlung der Schulden erben. Haben sie keine und stirbt der Mann zuerst, bekommt die Frau für die von ihr geleistete Pflege 300 fl Kapital bzw. 15 fl Zins. Dieses Kapital ist Graf Haug dem Aussteller wegen des Kaufs seines Hauses in Tettnang schuldig. Stirbt die Frau vor dem Mann, genießt dieser auf Lebenszeit das genannte Kapital. Nach seinem Tod geht es als verdienter Lidlohn an die Verwandten der Frau samt deren Kleidern und der "angemachten" Bettstatt des ehelichen Beischlafs. Sonst erhalten die Erben der Frau nichts. Als Erbin setzt er seine Schwester Elsbetha Kaufmann geb. von Schellenberg ein. 200 fl von seinem Nachlaß werden als Heiratsgut für eine nichteheliche Tochter bestimmt, die der Aussteller von Anna Gebhartin hat und die von der Schwester aufgezogen wird. Dies gilt aber nicht, wenn sich das Kind nicht "ehrlich und wohl" verhält. Der Aussteller behält sich vor, der Frau oder ihrer Schwester außerhalb dieses Vertrags noch 50 fl zukommen zu lassen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1341
B 522 II U 1251
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1564 Februar 14 (uff den vierzechenden tag Februarii)
29,6 x 61,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Burkhard von Schellenberg zu Tettnang
Empfänger: Walburga Schmidin von Mörenberg (=Mehrenberg)
Siegler: Aussteller, Hans Mayer, Ammann der Herrschaft Tettnang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., abg.
Aussteller: Burkhard von Schellenberg zu Tettnang
Empfänger: Walburga Schmidin von Mörenberg (=Mehrenberg)
Siegler: Aussteller, Hans Mayer, Ammann der Herrschaft Tettnang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., abg.
Gebhart, Anna
Kaufmann, Elisabeth
Mayer, Hans; Ammann
Montfort-Tettnang, Haug Graf von
Rotenfels, Haug Graf von
Schellenberg, Burkhard von (Sohn)
Schellenberg, Elisabeth von
Schmid, Walburga
Mehrenberg : Tannau, Tettnang FN; Einwohner
Mörenberg = Mehrenberg : Tannau, Tettnang FN
Tettnang FN
Tettnang FN; Ammann
Tettnang FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:26 MEZ
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