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Wolf von Lautter (Laüter) aus Mittelkalbach bekundet öffentlich
für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn Balthasar [von Dernbach],
Abt von F...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1603 September 27
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda am sieben und zwanzigsten Septembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers geburt im sehszehen hundert und dritten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolf von Lautter (Laüter) aus Mittelkalbach bekundet öffentlich für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, jährlich an Michaelis [September 29] einen Zins in Höhe von 30 Gulden fuldischer Währung, jeder Gulden zu 42 Böhmischen [Groschen], verpfändet hat. Die genannte Summe geht jedes Jahr an Michaelis oder vierzehn Tage davor oder danach zu Händen des fuldischen Erzkanzlers in der Burg Neuhof. Als Zahlungsbeginn wird das Jahr 1604 festgelegt. Zur Finanzierung dieser Summe hat Wolf von Lautter zuvor sechshundert Gulden beim Küchenmeister des Klosters Fulda abgelöst, um das Geld ausschließlich für diesen Zweck einzusetzen (exception non numeratae pecuniae). Der jährliche Zins in Höhe von 30 Gulden wird abgesichert über Erbzinsen in Mittelkalbach und Neuhof, die Wolf von Lautter gehören; über diesen Umstand hat er selbst ein Register ausgefertigt, besiegelt und unterschrieben. Der jährliche Zins dient als Rente (pension) des Abtes. Die für den Einzug des Erbzinses bei Neuhof zuständigen Personen hat er angewiesen, die für die Rente notwendige Summe nicht anders als für den genannten Zweck zu verwenden. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Wolff von Lautter propria [unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wolf von Lautter
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.