Urfehde Nr. 16
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7091
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1504 November 9, Samstag nach St. Leonard
Regest: Simon Sleicher von Höwfelden (Heufelden) bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen etliche Zeit gelegen ist, weil er mehrmals Drohworte getrieben (= ausgestossen) hat, etliche Personen mit Feuer zu schädigen. Diesen sind auch nachher Hab und Güter mit Feuer verbrannt. Er ist auch zu der Zeit, als das Feuer aufgegangen ist, in der selben Gegend oder nahe dabei persönlich gewesen. So hat er selber zu Seiner Gefangensetzung Ursach gegeben, wiewohl er solche Beschädigung nicht getan noch veranlasst hat. Ausserdem ist er eine Zeitlang zu Rewtlingen in der Freiheit (= Freistätte, Asyl) daselbst als ein Totschläger gelegen und hat das Geleit (= Schutz, Sicherheit) daselbst, wie der Brauch ist, angenommen, sich aber mit den von ihm gebrauchten Drohworten nicht geleitlich (= den Bestimmungen des Geleits gemäss) gehalten. Darum haben die Herren von Rewtlingen billig (= gerecht) gegen ihn gehandelt und ihm Recht vorgeschlagen, das er aber verkiest (= nicht gewählt), sondern sie um Gnad und Barmherzigkeit gebeten hat. So ist er aus dem Gefängnis ledig gelassen worden. Er hat einen Eid geschworen, gegen die Herren von Rewtlingen, die gemeine Stadt, ihre Bürger und Bürgerinnen und alle ihnen Zugehörige und besonders alle Ursächer seines Gefängnisses ewiglich Urfehde zu halten und sich dafür nie zu rächen. Er hat auch geschworen, dass er sein Leben lang der Herren von Rewtlingen Gefangener sein soll und will, und wenn er von ihnen oder ihrem Amtmann gemahnt würde, so soll und will er wieder in das Gefängnis gehen, aus dem er jetzt gekommen ist. Er soll und will auch gegen die Herren von Rewtlingen und die Ihren nichts tun. Wenn er gegen sie etwas zu klagen oder zu fordern hätte, so will er Recht fordern, nehmen und geben vor dem Gericht, in dem der oder die gesessen sind, gegen die er zu klagen hätte, und sich an dem jedesmaligen Urteil begnügen ohne alles Appellieren. Würde er eines der Stücke nicht halten, so soll er ein treuloser, brüchiger (= wortbrüchiger), meineidiger und schädlicher kann heissen und sein, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Jerg Becht und Marx Rem, beide wohnhaft zu Rewtlingen
Siegel (Erhaltung): beide Siegel fehlen, sind weggemacht
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): beide Siegel fehlen, sind weggemacht
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET