Johann Adolf Dornbusch macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm mit dem Gut Dornenbusch im Kirchspiel Mintard zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt in Gegenwart von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleidirektor des Abts. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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