Äbtissin Hylgart von Rheineck zu Schweinheim in der Herrschaft Tomberg einer- und die Ehegatten Franz Spies von Büllesheim und Elisabeth von Grav andererseits vergleichen sich in Betreff des Vermächtnisses des verstorbenen Reinhard von Weiher, Muttbruder des Spies, zu Gunsten von dessen Tochter, der Konventualin Katharina zu Schweinheim, dahin, dass die Letzgenannt resp. das Kloster im ersten Jahr 2 1/2, dann alljährlich 2 Ohm Wein, die auf Engel verschrieben waren, aus Boisdorf von dem etc. Spies beziehen soll, sodan die Katharina 38 Kaufmannsgulden Leibrente aus Thorr im Jülischen und der Konvent, im Fall des unerwarteten Absterbens des Spies, in einmaliger Zahlung 40 Oberländische Gulden zur Memorienfeier des Reinhard Spies dagegen Spies zur Entschädigung für die Kosten der Beerdigung des Reinhard und der Sicherung seines Nachlasses, vom Kloster 25 Kaufmannsgulden zu empfangen hat. Zeugen und Gedingsleute: Aus Seiten der Äbtissin, deren Bruder Christoph von Rheineck, Domküster zu Trier, Herr zu Broich und Tomberg; von Seiten des Konvents Reinhard von Bulich, Amtmann auf der Hardt und Godart von Deynsbugs; von wegen des Franz Spies: Gerhard von Pallant zu Flamersheim, Heinrich Roelman von Dadenberg. Besiegelt hatten der Konvent, Reinhard von Bulich, Godert von Deinsberg, Franz Spies und Elisabeth von Goes, der Schwager Gerhard von Pallant sowie R. von Dadenberg. In doppelter Ausfertigung, an der ersten hängen noch 2, an der zweiten 3 der vorderen Siegel (Konvent, Bulich, Deynsberg)