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Guardian und Konvent des Franziskanerklosters ("der Mindern Bru/o/der sant Francissen ordens") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] bekennen: Die Ulmer Bürger Heinrich Krafft, Sohn der verstorbenen Krafft am Kornmarkt, und seine Ehefrau Adelheid geborene von Sulmetingen [Ober- oder Untersulmetingen/Lkr. Biberach] haben in ihrem Kloster eine tägliche Messe, einen Jahrtag und ein ewiges Licht gestiftet. Dafür haben sie ihnen 180 ungarische und böhmische Gulden gegeben, die für den Ankauf des Hofes in Kadeltshofen ("Kadlashouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], den derzeit Kast bewirtschaftet und den die Franziskaner von dem Ulmer Bürger Otto Rot, gesessen vor ihrem Kloster, gekauft haben, verwendet wurden. Von den Erträgen des Hofes soll man für die Messe jährlich 13 Gulden, für das ewige Licht 3 Gulden und für den Jahrtag 2 Gulden verwenden. Die tägliche Messe soll ein Priester in ihrer Konventskirche vor dem Chor neben der Türe an dem Altar, der dem heiligen Franziskus geweiht ist, feiern. Das ewige Licht soll vor demselben Altar auf dem Grab der Familie von Sulmetingen brennen. Der Jahrtag ist schließlich immer am Dienstag vor dem Palmsonntag für Rudolf von Sulmetingen und die Stifter mit Vigil und Seelmesse zu begehen, wobei die 2 Gulden zur Aufbesserung der Kost am Konventstisch mit Wein und Fischen an diesem Tag verwendet werden sollen. Bei Säumnis fallen die jeweiligen Zinsen in dem betreffenden Jahr zur Hälfte an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und zur Hälfte an das Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254]. Der Hof in Kadeltshofen, auf dem die Zinsen lasten, darf weder verkauft noch verpfändet werden. Geschieht dies trotzdem, sind die darüber abgeschlossenen Verträge ungültig. Falls über die Stadt Ulm oder ihr Kloster das Interdikt verhängt wird, so dass ein öffentliches Messefeiern nicht mehr möglich ist, sind die Franziskaner nicht verpflichtet, die gestiftete Messe zu feiern. Sie müssen damit aber sofort nach Aufhebung des Interdikts wieder beginnen. Guardian und Konvent verpflichten sich zur Erfüllung aller mit dieser Stiftung verbundenen Verpflichtungen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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