Abt Johann I. von Ellwangen belehnt Hans von Vellberg mit einem Drittel des Zehnten zu Sulzdorf, zwei Teilen am Zehnten zu Jagstrot, Sperberseck und auf Hohensteiner Mark, einem Achtel des Zehnten auf den halben Hof zu Wüstenzimmern und eine, halben Tagwerk Wiese daselbst, zwei Teilen des Zehnten zu Neunbronn auf der Mühle, welche Güter er sämtlich von Konrad von Rinderbach zu Schwäbisch Hall erkauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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