fol. 82v-97. Bürgermeister, Rat, vier vor Rat (gelegentlich Fürsprechen vor Rat genannt), Gerichtsherren, Fürsprechen vor Gericht, Rechenmeister, Baumeister, Rentherren und Vierrichter; für 1455-1458 und 1460-1470 von späterer Hand (Lehmann?) die Schoßherren nachgetragen.