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Vor dem Straßburger Hofgericht bekennen Schrid, genannt Ockenfus von Windschläg und seine Ehefrau Adelheid, dass ihnen das Kloster Allerheiligen einen Hof zu Windschläg, nebst allem seiem Zubehör, genannt der Münich Hof von Allerheiligen zu einem Erblehen verliehen habe, gegen einen Jahreszins von 20 Viertel Weizen und ein Viertel Erbsen, 6 Schilling Pfennige zur Wisunge, 2 Hennen, 1 Gans, 2 Kappen und 40 Eiern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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