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Revers Reinhards von Boyneburg bezüglich der Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen [Hessen-Kassel]
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Revers Reinhards von Boyneburg bezüglich der Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen [Hessen-Kassel]
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 2 Familien B >> 2.25 von Boyneburg
1634 Februar 25
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unser stadt Fuldt dinstags den funff und zwantzigsten februarii im sechtzehenhundert vier und dreyssigsten iahr et cetera
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard von Boyneburg (Beineburgk) genannt von Hohenstein (Hoenstein) bestätigt für sich und seine Vettern Rabe, Friedrich und weitere namentlich genannte Personen, alle von Boyneburg genannt von Hohenstein, die Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel (Cappell) [Gem. im Werra-Meißner-Krs.], den Wüstungen Wolfsthal (Wolffthal), Heigenhausen (Heygenhaußen) und Niederfriemen (Niedern Freymann) [alle Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], Gütern in Grandenborn (Niederngroneborn) [Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen [Hessen-Kassel]. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.