Fachausschuss der SPD für Frauenfragen veröffentlicht Grundsätze zu einer Härtenovelle für geschiedene Frauen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, 6026827
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1971 >> September
11.09.1971
(O-Ton) Rudolf Schieler, Dr., SPD, Justizminister von Baden-Württemberg: Soziale Härten geschiedener Frauen im Falle des Todes des ehemaligen Gatten / Benachteiligung im Sozialversicherungsrecht / Vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip bei Ehescheidungen / Neues Unterhaltsrecht, automatischer Versorgungsausgleich zwischen Geschiedenen / Nicht rückwirkend geltend für früher geschiedene Ehen: dann Härteregelungen / (2'37)
(O-Ton) Renate Lepsius, Vorsitzende des SPD-Ausschusses für Frauenfragen: Geschiedene Frau, die beim Tode ihres ehemaligen Gatten berufstätig ist, erhält keine Geschiedenenwitwenrente / Weitere Härtefälle / Das Wohlverhalten einer geschiedenen Frau in zweiter Ehe läßt Rückschlüsse zu, ob die Ansprüche, die sie aus erster Ehe an die Rente ihres Mannes stellt, wieder aufleben dürfen / Die erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung werden dem Bundestag vorgelegt, ebenfalls Verbindung mit dem BM für Arbeit und Sozialordnung / (3'05)
(O-Ton) Renate Lepsius, Vorsitzende des SPD-Ausschusses für Frauenfragen: Geschiedene Frau, die beim Tode ihres ehemaligen Gatten berufstätig ist, erhält keine Geschiedenenwitwenrente / Weitere Härtefälle / Das Wohlverhalten einer geschiedenen Frau in zweiter Ehe läßt Rückschlüsse zu, ob die Ansprüche, die sie aus erster Ehe an die Rente ihres Mannes stellt, wieder aufleben dürfen / Die erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung werden dem Bundestag vorgelegt, ebenfalls Verbindung mit dem BM für Arbeit und Sozialordnung / (3'05)
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Altersversorgung
Ehe: Ehefrau
Ehe; Ehescheidung
Einkommen: Lebensunterhalt
Gesetzgebung
Partei; SPD
Tod: Witwe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ