Fünftes Buch, Niederlausitzer Sachen; intus, was wegen des Markgraftums Einkünften und Ausgaben, Schuldenlast, verübter Konterbande [betrifft Schmuggel], der Münze, Lehnssachen und anderem halber berichtet und angeordnet, auch des Fiskals wegen vorgegangen und auf der Stände bewilligter Landtage beschlossen