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7/12,1 [Nr. 45, 1-2]: Herzoglicher Befehl zur bedingten Aufnahme des Buchbinders Christoph Kraus von Heilbronn in das Akademische Bürgerrecht.
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UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 9. Buchbinder (1575-1810) >> Buchbinder, Fasz. I: Nr. 1-48
1654
Enthält: Bl. 104-105v: Herzog Eberhard III. (J. Eb. v. Stockheim, Joh. Aylin) an Rektor Tob. Wagner, St. 29.7.1654: Der Buchbinder Christoph Kraus von Heilbronn ist trotz des Einspruches der Tübinger Buchbinder gegen das Versprechen, binnen eines Jahres sein Meisterstück zumachen, ins akademische Bürgerrecht aufzunehmen (M=0). Siegel.; Bl. 106-107: Die Meister des Buchbinderhandwerks (ohne Uss.)(an den Rektor), s.d.: Zu Nr. 43 (Neusch.): 1) Christoph Krauss (sic.) ist nur 2 Jahre gewandert statt 4-5 und davon geraume Zeit Soldat in Philippsburg gewesen. 2) Er hat wider den Brauch geheiratet, ohne vorher das Meisterstück zu machen; macht er es nicht binnen eines Jahres, so kann er nicht geduldet werden. 3) Drei Gesellen, davon 2 Universitätsverwandte, würden hinter ihn zurückgeetzt werden. E.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.