Hofgerichtsbrief des Pfalzgrafen Johann (des Neumarkters) in Sachen des Andres Ramperßtorffer von Nürnberg gegen Herrn Eberhart v. Steten, Komtur zu Nürnberg, wegen des Erbrechts auf den Deutschordenshof zu Ramperßdorff - welches der Kläger auf Grund einer Geldschuld in Höhe von 900 fl. vor dem Deutschordensgericht zu Osternoe von seinem Bruder Cuntz Ramperßhoffer erstritten hat, der Komtur aber dem Käufer Philipp Hilpoltsteiner nicht leihen will - über das Urteil, wornach der Komtur nicht verpflichtet ist, den Hof einer nicht dem Bauernstand angehörigen Person zu leihen, der Kläger also den Hof entweder selbst behalten oder an einen Bauern veräußern soll. - Teidinger der Klägers: Eberhart Mistelpeck, des Beklagten: Andres Punczinger. - Siegler: das Hofgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg