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Vor Bonaventur Fürstenberg, Richter in Werne (Wehrne) und Olfen (Olffen), Gograf zu Ascheberg, bekunden Ludolf und Othmar von Galen, Söhne des + Gerhard von Galen zu Ermelinghof und seiner Frau Mechthild Korff, dass sie sich wegen der elterlichen Güter verglichen haben. Für eine ungenannte Summe Geld, die er von Ludolf erhalten hat, verzichtet Othmar auf alle Ansprüche an Schloss Ermelinghof und alle elterlichen Güter. Othmar behält sich jedoch Erbansprüche vor, wenn die Kirche etwas vererbt (ob innen vnd seine erben Godt almechtigh das recht vnd die heilige kirche kunfftiglich jenigerlei weiß womit beerben wurdt) file://fn@01 . Othmar verspricht auch, wenn sein Bruder oder dessen Erben es für notwendig halten, vor anderen Gerichten weiteren Verzicht zu leisten. Auf Bitten der Gebrüder: Siegelankündigung des o.g. Richters. Ankündigung der Beglaubigung sowie Unterschriften des Notars und Othmars von Galen. Zeugen: Hermann Grothauß, Hinrich Becker, Schlüter zu Ameke (Amicke), und Jacob Funck. Unterschriften: Othmar von Galen, Konrad Schomacher, Notar und Gerichtsschreiber.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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