Das Kloster Lichtenthal und die markgräflich badische Rentkammer vertragen sich wegen des Zehntbezugs zu Rüppurr, insbesondere wegen des Novalzehnten von gewissen Gütern und wegen mehrerer, von beiden Seiten beanspruchter Gatungen des Kleinzehnten, wobei die Rentkammer die Verpflichtung zum Kirchenbau in Rüppurr übernimmt.