1.) Güter in Dorf, Feld und Holz zu Ballstädt [Ortsteil der Gem. Nessetal, Lkr. Gotha], bestehend aus: 34 Höfen, dem Baumgarten, vier Hufen Land u...
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Urk. 14, 7840
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Lamperten, Nr. 1
A I u, Lampert sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe L >> La >> Lampert
1787 Mai 07
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Güter in Dorf, Feld und Holz zu Ballstädt [Ortsteil der Gem. Nessetal, Lkr. Gotha], bestehend aus: 34 Höfen, dem Baumgarten, vier Hufen Land und anderthalb Vierteln Land, dreieinhalb Acker Feld und dem großen Acker mit einem einzelnen Acker, dem Flecken unter dem Steinbügel, fünf Zinsweingärten, fünf Zinsholzmark; von diesen Gütern sind jährlich an Michaelis elf Schock Groschen und zwei Pfennige, 21 Gänse und 62 Hühner als Erbzins zu bezahlen; 2.) weitere Zinsen in Dorf und Feld zu Molschleben [Gem. in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue, Lkr. Gotha] bestehend aus: vier Hufen und einem Viertel Land sowie drei Hufen, von denen jährlich an Michaelis drei Schock, 46 Groschen und zwei Pfennige Erbzins zu zahlen sind; des Weiteren gehen zwei Hühner und fünf Malter Hafer sowie ein Viertel Land zu Lehen; 3.) Zinse zu Eschenbergen [Gem. in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue, Lkr. Gotha]: zwei Viertel Hafer sind von zehn Ackern Land vor dem Molschlebener Holz zu bezahlen; 16 Groschen und zwei Pfennige sind von sechs halben und 40 Acker Holz sowie vom Kögelsee, was sechs Holzmark sind und im Ballstädter Holz liegt, zu bezahlen; von dem Buflebener Holz mit Graben und Steinen sind jährlich ein Schilling Zins zu bezahlen; 4.) eine Wiese im Feld zu Bufleben [Ortsteil der Gem. Nessetal, Lkr. Gotha], die jährlich eine Gans zinst; 5.) anderthalb Äcker zu Westhausen [Ortsteil der Gem. Nessetal, Lkr. Gotha], die hinter der Höhle liegen und jährlich einen Schilling Erbzins zinsen; 6.) fünf Viertel Land in Feld und Flur zu Remstädt [Ortsteil der Gem. Nessetal, Lkr. Gotha], wovon jährlich zwei Schillinge zu Erbzins zu zahlen sind; 7.) die Lehen, die Heinrich Vogel ehemals von Philipp von Stockheim und Hans Herzog dem Älteren gekauft hat, nämlich einen Hof (auf dem Wahle), die Kapelle zu Ballstädt sowie neun Hufen arthaftiges Land in Feld und Flur zu Ballstädt; 8.) das Vorwerk, der Baumgarten mit einem Schafhof und die dazu gehörende Schaftrift, vier Acker Weinflecken, fünf Acker Weinberge, eine Holzmark an 100 Äckern geachtet, sieben Acker Wiesen im Molslebener Feld, genannt die Köhlerwiese, dreieinhalbe Acker Wiesen in der Eschenberger Wiese, ein wüster Weingarten mit Leden, Leden vor dem Holz und die Mittelmühle zu Ballstädt, alles als Erbmannlehen. Diese Lehngüter wurden von Heinrich von Witzleben an Heinrich Vogel verkauft und gelangten dann an Heinrich Johann Vogel zu Ballstädt. Nach dessen Tod wurden sie mit Zustimmung des Lehnsherrn an Martin Volkmar Schulthes veräußert. Darauf wurden sie von dessen Enkel Karl Friedrich Schultes mit Zustimmung des Lehnsherrn an den 1781 Belehnten verkauft. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Salomo Friedrich Merkel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Salomo Friedrich Merkel
Belehnte/r: Johann Christoph Lampert
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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