Verschiedene Schuldforderungen Bunts über insgesamt mindestens 180 Goldgulden Als Interessent bestreitet der Abt die Zulässigkeit der RKG-Appellation, da jede einzelne Forderung die RKG-Mindestappellationssumme nicht erreiche.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner