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Den französischen Schiffen nachgelassene Führung der dreifarbigen Flagge und das den französischen Untertanen erlaubte Tragen der dreifarbigen Kokarde während ihres Aufenthaltes in den diesseitigen Staaten
Den französischen Schiffen nachgelassene Führung der dreifarbigen Flagge und das den französischen Untertanen erlaubte Tragen der dreifarbigen Kokarde während ihres Aufenthaltes in den diesseitigen Staaten
C 28 Ia (Benutzungsort: Magdeburg) Regierung Magdeburg. Präsidialregistratur
Regierung Magdeburg. Präsidialregistratur >> 16. Polizeisachen, Staatsangehörigkeitssachen >> 16.01. Polizeiangelegenheiten >> 16.01.02. Maßnahmen zur Herstellung und Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Überwachung von politischen Vereinigungen