Anspruch auf Einhaltung eines Erbvertrages insonderheit Mitbezahlung der auf den Erbgütern lastenden Schulden. Wilhelm von Neuhof gen. Ley und seine Frau Johanna von Meverden hatten drei Töchter. Luitgard heiratete Wilhelm von Lützerode zum Clyff, Johanna den Appellanten und Margarete den Adolf von Mevert. Beim Tode des Wilhelm von Neuhof gen. Ley führten die Erben am 3. Oktober 1577 in Orsoy eine Erbteilung durch, nachdem der Wert des Erbes von Beauftragten aller drei Parteien festgestellt worden war. Dabei erhielt Luitgard Güter bei Götterswick in den Kirchspielen Hünxe (Hunx) und Hiesfeld (Hzm. Kleve), Margaretha die Güter im Münsterschen und den Hof Metzkausen (Mettzenkhausen) im Fürstentum Berg und die Ehefrau des Appellanten die übrigen bergischen Güter in der Umgebung von Siegburg. Des weiteren wurde festgelegt, daß der Appellant von den Schulden seines Schwiegervaters 2588 Rtlr. übernehmen sollte. Der Appellat (bzw. seine Mutter) focht den Vertrag wegen Übervorteilung (laesio) an und forderte den Appellanten zur Übernahme weiterer Schulden auf. Das RKG bestätigte am 13. Dezember 1672 das Urteil der ersten Instanz, worauf die Erben des Appellaten ihre Ansprüche an ihren Miterben Wilhelm Salentin von Ketzgen zedierten.
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Anspruch auf Einhaltung eines Erbvertrages insonderheit Mitbezahlung der auf den Erbgütern lastenden Schulden. Wilhelm von Neuhof gen. Ley und seine Frau Johanna von Meverden hatten drei Töchter. Luitgard heiratete Wilhelm von Lützerode zum Clyff, Johanna den Appellanten und Margarete den Adolf von Mevert. Beim Tode des Wilhelm von Neuhof gen. Ley führten die Erben am 3. Oktober 1577 in Orsoy eine Erbteilung durch, nachdem der Wert des Erbes von Beauftragten aller drei Parteien festgestellt worden war. Dabei erhielt Luitgard Güter bei Götterswick in den Kirchspielen Hünxe (Hunx) und Hiesfeld (Hzm. Kleve), Margaretha die Güter im Münsterschen und den Hof Metzkausen (Mettzenkhausen) im Fürstentum Berg und die Ehefrau des Appellanten die übrigen bergischen Güter in der Umgebung von Siegburg. Des weiteren wurde festgelegt, daß der Appellant von den Schulden seines Schwiegervaters 2588 Rtlr. übernehmen sollte. Der Appellat (bzw. seine Mutter) focht den Vertrag wegen Übervorteilung (laesio) an und forderte den Appellanten zur Übernahme weiterer Schulden auf. Das RKG bestätigte am 13. Dezember 1672 das Urteil der ersten Instanz, worauf die Erben des Appellaten ihre Ansprüche an ihren Miterben Wilhelm Salentin von Ketzgen zedierten.
AA 0627, 2640 - H 1435/4599
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1601 - 1679 (1577 - 1679)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich von der Hoevelich, Amtmann zu Porz, (Bekl./Kl.) Beklagter: Bertram von Lützerode (Lützerodt), (Kl./Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Daniel Seiblin 1601 - Lic. Johann Hansen 1660 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz - Lic. Johann Eichrodt 1667 - Subst.: Dr. Johann Roleman Prokuratoren (Bekl.): Dr. Caspar Morhardt (1601) 1603 - Lic. Ulrich Daniel Kuehorn 1658 - Subst.: Dr. Jakob Friedrich Kuehorn - Subst.: Dr. Johann Georg Vergenius 1668 - Dr. Jonas Eucharius Erhard 1660 - Subst.: Lic. Ulrich Daniel Kuehorn Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1581 - 2. RKG 1601 - 1679 (1577 - 1679) Beweismittel: Bd. I: RKG-Urteil vom 13. Dez. 1672 (9). Detaillierte Aufstellung des geteilten Besitzes (Q 16). Rechnungen und Besitzaufstellungen (Q 19 - 21). Aufstellung der Lasten, die sich auf den Erbgütern befanden (Q 34). Genealogisches Schema: Töchter (3) und Enkel des Bertram von Lützerode und seiner Frau Ursula von Marnix (Q 38). Heiratsverschreibung der Amalia Elisabeth von Lützerode und Wilhelm von Ketzgen zu Geretzhoven 15. Jan. 1619, Abschrift und Original (Q 39). Auszug aus der Heiratsverschreibung der Johanna von Lützerode und des Konrad von Strünckede 11. Feb. 1625 (Q 41). Aufstellung der Forderungen des Wilhelm Salentin von Ketzgen an Ferdinand von der Hoevelich 13. Dez. 1672 (Q 54). Auszüge aus verschiedenen Heiratsverträgen (Q 60). Designatio expensarum der ersten Instanz (Q 71). Bd. II: Erbteilung vom 3. Okt. 1577 (14 - 20). Aufstellung der Forderungen an Hoevelich (21f.) Beschreibung: 2 Bde., 9 cm, 492 Bl.; Bd. I: 267 Bl., lose; Q 1 - 76 außer 4*, 11, 14, 23; Q 9, 10, 26 fehlen; 7 Beilagen; Bd. II: 225 Bl., gebunden; Q 11=14=23 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:51 MESZ