Anspruch auf Einhaltung eines Erbvertrages insonderheit Mitbezahlung der auf den Erbgütern lastenden Schulden. Wilhelm von Neuhof gen. Ley und seine Frau Johanna von Meverden hatten drei Töchter. Luitgard heiratete Wilhelm von Lützerode zum Clyff, Johanna den Appellanten und Margarete den Adolf von Mevert. Beim Tode des Wilhelm von Neuhof gen. Ley führten die Erben am 3. Oktober 1577 in Orsoy eine Erbteilung durch, nachdem der Wert des Erbes von Beauftragten aller drei Parteien festgestellt worden war. Dabei erhielt Luitgard Güter bei Götterswick in den Kirchspielen Hünxe (Hunx) und Hiesfeld (Hzm. Kleve), Margaretha die Güter im Münsterschen und den Hof Metzkausen (Mettzenkhausen) im Fürstentum Berg und die Ehefrau des Appellanten die übrigen bergischen Güter in der Umgebung von Siegburg. Des weiteren wurde festgelegt, daß der Appellant von den Schulden seines Schwiegervaters 2588 Rtlr. übernehmen sollte. Der Appellat (bzw. seine Mutter) focht den Vertrag wegen Übervorteilung (laesio) an und forderte den Appellanten zur Übernahme weiterer Schulden auf. Das RKG bestätigte am 13. Dezember 1672 das Urteil der ersten Instanz, worauf die Erben des Appellaten ihre Ansprüche an ihren Miterben Wilhelm Salentin von Ketzgen zedierten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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