Michel Schmid von Lottenweiler und Ehefrau Barbara Stahelerin bekennen, daß Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut zu Wannenhäusern verliehen hat, das vormals Jakob Stechelin innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("bärhaft bömb") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich liefern sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 4 Scheffel Vesen, 2 Scheffel Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Michel Schmid von Lottenweiler und Ehefrau Barbara Stahelerin bekennen, daß Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut zu Wannenhäusern verliehen hat, das vormals Jakob Stechelin innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("bärhaft bömb") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich liefern sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 4 Scheffel Vesen, 2 Scheffel Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1056
B 522 II U 0963
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1539 Dezember 22 (am montag nach sant Thomans des hailgen zwölfpotten tag)
21,8 x 29,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Michel Schmid von Lottenweiler und Ehefrau Barbara Stahelerin
Empfänger: Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen
Siegler: Peter Mautz, Stadtammann in Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Michel Schmid von Lottenweiler und Ehefrau Barbara Stahelerin
Empfänger: Johann von Ramsberg, Propst zu Hofen
Siegler: Peter Mautz, Stadtammann in Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Hofen, Johann von Ramsberg; Propst
Mautz, Peter, Stadtammann
Ramsberg, Johann von, s. Hofen
Schmid, Barbara
Schmid, Michel
Staheler, Barbara
Stechelin, Jakob
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Stadtammann
Lottenweiler = Ober- und Unterlottenweiler : Ailingen, Friedrichshafen FN; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Wannenhäusern : Ettenkirch, Friedrichshafen FN
Wannenhäusern : Ettenkirch, Friedrichshafen FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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