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Durchführung des Kriegsschädenschlussgesetzes: Bd. 2
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Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Schaden, Kr) >> Entschädigung nach dem Ersten Weltkrieg (Schaden) >> Kriegsschäden und Verdrängungsschäden allgemein >> Gesetze >> Kriegsschädenschlussgesetz >> Durchführung des Kriegsschädenschlussgesetzes
1928-1929
Enthält u.a.:
Festsetzung einer Ausschlussfrist für nachträgliche Anmeldungen zum Entschädigungsverfahren;
Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Nachlassanteilen und Anteilen an einzelnen Nachlassgegenständen bei einer ungeteilten Erbengemeinschaft;
Kriegsschädenschlussgesetz Konsortialschäden;
Durchschnittswerte der für die auf Grund des deutsch-französischen Abkommens vom 10. Mai 1926 zurückgegebenen Anleihen alten Besitzes ausgegebenen Anleiheablösungsschuld
Reichsfinanzministerium (RFM), 1919-1945
Aktenführende Organisationseinheit: Abteilung IV Referat XIII