02.06.11. Kreis- und Forstkassen im Regierungsbezirk Merseburg
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.06. Regierung Merseburg und nachgeordnete Behörden
Registraturbildner: Die Neuorganisation der preußischen Verwaltung nach 1815 knüpfte an die Einrichtung der Kreiskassen vor 1806 an. Mit dem 1. Januar 1818 wurde eine neue Organisation der Kreiskassen geschaffen, die für jeden Kreis als Staatskasse eine Kreiskasse vorsah.
Im Regierungsbezirk Merseburg wurden mit dem 1. Januar zunächst nur in dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Magdeburg die Kreiskassen Eisleben, Mansfeld und Halle wirksam. In den übrigen, aus kursächsischen Gebieten gebildeten Kreisen zog sich die Einrichtung der Kreiskassen mit Sitz des Landrats in Delitzsch, Bitterfeld, Herzberg, Liebenwerda, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Torgau und Wittenberg bis Ende der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts und länger hinaus.
Im Laufe der Entwicklung, insbesondere nach 1918, als ein Teil der Befugnisse der Kreiskassen hinsichtlich der Einziehung und Verwaltung der direkten Steuern an die Finanzkassen der neu errichteten Finanzämter überging, kam es zur Zusammenlegung mehrerer Kreiskassen.
Den Kreiskassen oblag die Verwaltung der direkten Steuern und der Kassengeschäfte der übrigen Zweige der allgemeinen Verwaltung und der Finanzverwaltung auf der Kreisebene. Ihr Geschäftsbereich wurde namentlich seit der um die Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzenden Auflösung der Domänenrentämter und -rezepturen erweitert, da die Abwicklung der Restaufgaben auf Sie als Nachfolgebehörden überging. In vielen Fällen wurde auch die Verwaltung der Forstkassen, die in fachlich-technischer Hinsicht den Oberforst- und Forstmeistern unterstanden, von den Kreiskassen übernommen, oder es wurden, wie häufig im Regierungsbezirk Merseburg, Kreis- und Forstkassen gebildet. Darüber hinaus erledigten die Kreiskassen die Kassengeschäfte insbesondere für die Domänen-, Kataster-, Hochbau-, Medizinal- und Schulverwaltung. Die Kreiskassen, denen außerdem die Verwaltung der Wasser-, Hafen- und Kanalbaukassen angegliedert war, lieferten ihre Einnahmen an die Regierungshauptkasse ab. Sie wurden von Kassenrendanten, später Rentmeistern verwaltet. Die Aufsicht und Kontrolle über die Kassenführung verblieb dem Landrat als Kreiskassenkurator. Nach der direkten Unterstellung der Kreiskassen unter die Regierung 1856 war der Landrat gegenüber den Kreiskassen nur noch im Auftrag der Regierung und als Kreiskassenkurator weisungsbefugt.
Auf Grund der Verordnung vom 14. Februar 1922 wurden die Kreiskassen in Staatliche Kreiskassen bzw. Staatliche Kreis- und Forstkassen umbenannt; von 1943 bis 1945 hießen Sie schließlich Regierungskassen.
Bestandsinformationen: Die nur sehr fragmentarisch überlieferten Bestände der Kreiskassen gelangten am Beginn des 20. Jahrhunderts, zum größten Teil aber erst nach 1945 in das Staatsarchiv Magdeburg. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg wurden die Bestände im Jahre 1994 in das hiesige Archiv übernommen.
Im Regierungsbezirk Merseburg wurden mit dem 1. Januar zunächst nur in dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Magdeburg die Kreiskassen Eisleben, Mansfeld und Halle wirksam. In den übrigen, aus kursächsischen Gebieten gebildeten Kreisen zog sich die Einrichtung der Kreiskassen mit Sitz des Landrats in Delitzsch, Bitterfeld, Herzberg, Liebenwerda, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Torgau und Wittenberg bis Ende der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts und länger hinaus.
Im Laufe der Entwicklung, insbesondere nach 1918, als ein Teil der Befugnisse der Kreiskassen hinsichtlich der Einziehung und Verwaltung der direkten Steuern an die Finanzkassen der neu errichteten Finanzämter überging, kam es zur Zusammenlegung mehrerer Kreiskassen.
Den Kreiskassen oblag die Verwaltung der direkten Steuern und der Kassengeschäfte der übrigen Zweige der allgemeinen Verwaltung und der Finanzverwaltung auf der Kreisebene. Ihr Geschäftsbereich wurde namentlich seit der um die Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzenden Auflösung der Domänenrentämter und -rezepturen erweitert, da die Abwicklung der Restaufgaben auf Sie als Nachfolgebehörden überging. In vielen Fällen wurde auch die Verwaltung der Forstkassen, die in fachlich-technischer Hinsicht den Oberforst- und Forstmeistern unterstanden, von den Kreiskassen übernommen, oder es wurden, wie häufig im Regierungsbezirk Merseburg, Kreis- und Forstkassen gebildet. Darüber hinaus erledigten die Kreiskassen die Kassengeschäfte insbesondere für die Domänen-, Kataster-, Hochbau-, Medizinal- und Schulverwaltung. Die Kreiskassen, denen außerdem die Verwaltung der Wasser-, Hafen- und Kanalbaukassen angegliedert war, lieferten ihre Einnahmen an die Regierungshauptkasse ab. Sie wurden von Kassenrendanten, später Rentmeistern verwaltet. Die Aufsicht und Kontrolle über die Kassenführung verblieb dem Landrat als Kreiskassenkurator. Nach der direkten Unterstellung der Kreiskassen unter die Regierung 1856 war der Landrat gegenüber den Kreiskassen nur noch im Auftrag der Regierung und als Kreiskassenkurator weisungsbefugt.
Auf Grund der Verordnung vom 14. Februar 1922 wurden die Kreiskassen in Staatliche Kreiskassen bzw. Staatliche Kreis- und Forstkassen umbenannt; von 1943 bis 1945 hießen Sie schließlich Regierungskassen.
Bestandsinformationen: Die nur sehr fragmentarisch überlieferten Bestände der Kreiskassen gelangten am Beginn des 20. Jahrhunderts, zum größten Teil aber erst nach 1945 in das Staatsarchiv Magdeburg. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg wurden die Bestände im Jahre 1994 in das hiesige Archiv übernommen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ