Flavius Chisius, Generalauditor und Richter der römischen Kurie, beurkundet, daß der Fiskus von Konstanz im Rechtsstreit mit Kloster Zwiefalten wegen der Konobsignation in dem zwiefaltischen Gebiet nach erfolgtem Urteil der ersten Instanz in Mainz rechtzeitig beim Hl. Stuhl die Appellation eingebracht hat. Da demgemäß die Rechtskraft des Urteils nicht eingetreten sei, fordert der Generalauditor die Gegenpartei auf, die Appellationsklage zu beantworten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner