Werden.-Johann Hülsen bekundet, dass Abt Theodor ihn nach dem Tod des Abts Cölestin wiederum mit dem Hülshof zu Adorf in der Herrlichkeit Friemersheim im Fürstentum Moers zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Bei Lehnseröffnung ist das Gut mit 20 rheinischen Goldgulden wieder zu gewinnen. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Dr. iur. Johann Wilhelm Mähler und Lic. iur. Johann Franz Contzen. - Or., Papier, Unterschrift