Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Der Prior des Klosters der Oberrieder zu Freiburg verleiht vor dem Freiburger Gericht dem Hamman Hildbrand von Freiburg genannte Güter zu Lehen zu einem Pfund 7 Schilling jährlichen Zins als Leibgeding.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Der Prior des Klosters der Oberrieder zu Freiburg verleiht vor dem Freiburger Gericht dem Hamman Hildbrand von Freiburg genannte Güter zu Lehen zu einem Pfund 7 Schilling jährlichen Zins als Leibgeding.