Der Richter des Hofs zu Straßburg bekundet, dass vor ihm Heinrich Hesse, Straßburger Bürger, für sich und seine Erben dem Lauwelin genannt Eckenlauwelin von Küttolsheim (Kútzelsheim), wohnhaft zu Marlenheim (Marley), der vor dem Aussteller erschienen ist, die im folgenden aufgezählten Güter verkauft hat, die von Steuern, Zinsen, Legaten und sonstigen Verpflichtungen gänzlich frei sind. Diesen Verkauf hat der Verkäufer nach seinem Bekenntnis zum Preis von 19 Pfund Straßburger Pfennig getätigt, die er vom Käufer vollständig erhalten hat. Er hat die Güter vor dem Aussteller unter Darreichung eines Halms an den Käufer übergeben und verzichtet auf alle denkbaren, im einzelnen aufgezählten späteren Einreden gegen dieses Geschäft. Die verkauften Güter, die im Bann des Dorfs Marlenheim liegen, sind: ½ Acker Weingarten (dimidius ager vinifer) in dem "Hungerburne", neben dem Straßburger Bürger Diebold von Marlenheim auf der einen und neben "Zúrnescuentzelin" auf der anderen Seite; ¼ Acker (una vierdegezal) an dem Oeringe, neben Vendenheim Woelffel auf der einen und neben den Erben des verstorbenen Edelknechts Wirich von Berstett (Berstette) auf der anderen Seite; 1 Acker Weingarten an dem "Lúseberg", neben "Kyrchenclaus" auf der einen und neben Heilcka, der Witwe des verstorbenen Straßburgers Jakob zum Trúbel, auf der anderen Seite; 1 Viertel Acker Weingarten "wider Northeim" neben den Gütern von Dekan und Kapitel des Stifts Haslach (Haselo).