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Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen bewilligen Fürstabt Albrecht und seinen durch freie Abtwahl erwählten Nachfolgern, in Memmingen ein Haus oder eine Hofstätte zu erkaufen, dort mit Dienerschaft zu wohnen und einen Pfleger zu haben, der Bürger von Memmingen sein muß, wofür ein Beisitzgeld von 25 fl. zu entrichten ist. - S: Stadt Memmingen - "uff den vierzehenden Tag des monats Augusti" 1587.

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Staatsarchiv Augsburg
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