Die Grafen Ulrich V. und Eberhard VI. verweisen Elisabeth für Heimsteuer, Widerlage und Morgengabe auf Nürtingen, Neuffen, Grötzingen, den Zoll zu der neuen Mühle bei Cannstatt und nötigenfalls auf Vogtei und Kellerei Stuttgart, unter Vorbehalt des Schlosses Neuffen und der Wildbänne für Eberhard.