Der Ulmer Bürger Heinrich Neithardt verleiht Leonhard Märlin genannt Stenzing zu Pfuhl ("Pfu/o/l") [Stadt Neu-Ulm] seine Selde in Pfuhl zu Erbrecht. Dazu gehören ein Ziegelhaus und ein gezimmerter Stadel zwischen den Häusern des Klaus Hell und des Michael Ulin sowie 1,5 Viertel Acker zwischen Äckern des Klaus Hell und des Martin Widersatz. Der Beliehene muss die Selde in gutem Kulturzustand halten, darf sie nicht weiter teilen und hat davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 60 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Der Beliehene und seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde verpfänden oder verkaufen. Bei solchen Besitzerwechseln hat der Abziehende 5 Schilling Heller als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn an Heinrich Neithardt zu bezahlen.