Kurfürst Philipp von der Pfalz bestimmt seinen Büchsenmeister Hans Schwarzerd (Hanns Swartzerd) zu seinem Zeugmeister. Er soll fortan alle Hauptbüchsen, Geschosse und dazugehörige Ausrüstung (gezeug), Pulver und Salpeter in seine Hände zur Bewachung nehmen. Er soll davon nichts veräußern oder verleihen ohne Wissen und Geheiß des Pfalzgrafen oder seines Hauptmanns. Sollte es notwendig sein, etwas daran zu veräußern, zu verbessern oder zu erneuern, was Kosten verursacht, soll er das vor den Pfalzgrafen oder Hauptbann bringen. Er soll niemand verraten, was an Geschossen etc. der Pfalzgraf besitzt. Hans schwört Treue, Huld und Schadenswarnung und das genannte Material in seinen Händen zu behalten und zu beaufsichtigen sowie alles zu tun, was einem frommen Knecht ansteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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