Rekognitionsschein des Edlen Conrad von Sconenberg, daß der Bischof Otto von Paderborn ihn mit einer jährlichen Rente von 30 Maltern Hafer für die Veste Dreideneborch (Trendelburg), Schloß, Jurisdiktion und Herrschaft Sconenberg, welche der Bischof und der Landgraf von Hessen gemeinschaftlich gekauft hatten, belehnt und ihm zugleich für die Residenz auf der Feste Trendelburg Einkünfte von 30 Mark Warburgische Währung angewiesen habe.