Albrecht der Junge von Reipoltskirchen (Rypels-) quittiert Johann Grafen zu Sp. über 9 Pfund Heller, die er jährlich vom Grafen zu Lehen hat, und sagt ihn davon und von allen versessenen Mannlehen bis zu diesem Tag ledig und los. Er bittet seinen Vetter Gerlach von Trarbach (Tranrebach) um Besiegelung, da er sein Siegel nicht bei sich hat. Gerlach kündigt sein Siegel an.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...