Sixt Borsch, Bürger und Notar zu Augsburg, beurkundet eine im Haus des Jakob Villinger, kaiserlicher Schatzmeister und Pfandherr der Herrschaft Syflsperg (=Seifriedsberg), am Weinmarkt erfolgte Requisition und Protestation in Rechtssache zwischen Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, und Antoni Nusshart. Der Streit betraf den Empfang zweier vom Kloster Weingarten lehenrühriger und nach Ziemetshausen gerichtbarer Güter in Muttershofen in der genannten Herrschaft. Nusshart hatte gegen ein für den Abt günstiges Urteil des Gerichts Ziemetshausen an Villinger als Pfand- und obersten Gerichtsherrn appelliert. Dieser hatte die Appellation angenommen und das Urteil erster Instanz kassiert. Er hatte die Parteien auf den 21. Februar geladen und Gegenwart folgender Personen einen Gütetermin abgehalten: Dr. Jakob Heinrichmann, Generalvikar zu Augsburg sowie Richter der Prälaten, Grafen, Herren und vom Adel des Schwäbischen Bundes, Laux Meuting, Meister Balthasar Layman, Nussharts Advokat, und Johann Kneußlin, Kapitalschreiber des Domstifts Augsburg. Villinger hatte in dem Termin einen aus drei Punkten bestehenden Spruch verkündet. Im ersten wurde der Rechtsstreit für aufgehoben erklärt. Sodann sollte Nusshart die beiden Güter wie herkömmlich vom Abt empfangen. Drittens sollte der Abt dem Nusshart für erlittene Schäden und Kosten 66 fl 15 x bezahlen. Als der Notar von Villinger eine besieglete Urkunde über diesen Vertrag verlangte, weigerte sich dieser mit verschiedenen Ausflüchten. Darauf protestierte der Notar gegen die Verweigerung der Requisition und widerrief zugleich namens des Abts die dem Franciscus Fries als Anwalt erteilte Vollmacht.
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Sixt Borsch, Bürger und Notar zu Augsburg, beurkundet eine im Haus des Jakob Villinger, kaiserlicher Schatzmeister und Pfandherr der Herrschaft Syflsperg (=Seifriedsberg), am Weinmarkt erfolgte Requisition und Protestation in Rechtssache zwischen Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, und Antoni Nusshart. Der Streit betraf den Empfang zweier vom Kloster Weingarten lehenrühriger und nach Ziemetshausen gerichtbarer Güter in Muttershofen in der genannten Herrschaft. Nusshart hatte gegen ein für den Abt günstiges Urteil des Gerichts Ziemetshausen an Villinger als Pfand- und obersten Gerichtsherrn appelliert. Dieser hatte die Appellation angenommen und das Urteil erster Instanz kassiert. Er hatte die Parteien auf den 21. Februar geladen und Gegenwart folgender Personen einen Gütetermin abgehalten: Dr. Jakob Heinrichmann, Generalvikar zu Augsburg sowie Richter der Prälaten, Grafen, Herren und vom Adel des Schwäbischen Bundes, Laux Meuting, Meister Balthasar Layman, Nussharts Advokat, und Johann Kneußlin, Kapitalschreiber des Domstifts Augsburg. Villinger hatte in dem Termin einen aus drei Punkten bestehenden Spruch verkündet. Im ersten wurde der Rechtsstreit für aufgehoben erklärt. Sodann sollte Nusshart die beiden Güter wie herkömmlich vom Abt empfangen. Drittens sollte der Abt dem Nusshart für erlittene Schäden und Kosten 66 fl 15 x bezahlen. Als der Notar von Villinger eine besieglete Urkunde über diesen Vertrag verlangte, weigerte sich dieser mit verschiedenen Ausflüchten. Darauf protestierte der Notar gegen die Verweigerung der Requisition und widerrief zugleich namens des Abts die dem Franciscus Fries als Anwalt erteilte Vollmacht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1369
10280
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1528 März 28 (uff sambstag den achtundzwaintzigisten tag dess monats Marcii)
51,4 x 32,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Literatur: Vgl. Nr. 1363.
Ausstellungsort: Augsburg
Aussteller: Sixt Borsch, Bürger und Notar zu Augsburg
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten
Zeugen: Kaspar Tradel, Schulmeister zu St. Moritz, Hans Rotenstein ("Rottenstain"), beide "literaten" und Bürger zu Augsburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückvermerk: "Dise handlung ist zue letst vertragen worden[,] sind brief vorhanden."
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Notars Sixt Borsch von Augsburg
Ausstellungsort: Augsburg
Aussteller: Sixt Borsch, Bürger und Notar zu Augsburg
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten
Zeugen: Kaspar Tradel, Schulmeister zu St. Moritz, Hans Rotenstein ("Rottenstain"), beide "literaten" und Bürger zu Augsburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückvermerk: "Dise handlung ist zue letst vertragen worden[,] sind brief vorhanden."
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Notars Sixt Borsch von Augsburg
Borsch, Sixt; Notar
Frieß, Franz d.J., Notar
Kneußlin, Johann, Kapitelschreiber
Laymann, Balthasar
Meuting, Laux
Nusshart, Antoni
Rotenstein, Hans
Tradel, Kaspar, Schulmeister
Villinger, Jakob; Kaiserlicher Rat und Schatzmeister, um 1512-1543
Augsburg A
Augsburg A; Domstift; Kapitelschreiber
Augsburg A; Einwohner
Augsburg A; Generalvikar
Augsburg A; Notare
Augsburg A; Schulmeister
Augsburg A; St. Moritz
Muttershofen : Ziemetshausen GZ
Schwaben, Bund zu, Richter
Schwäbischer Bund s. Schwaben, Bund zu
Seifriedsberg : Ziemetshausen GZ; Herrschaft
Ziemetshausen GZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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