Deutschmeister Wolfgang erklärt, dass die Urkunde Pfalzgraf Ruprechts d. Ä. von 1391 Juni 13, mit der dieser dem Deutschen Orden einen jährlichen Zins von 5 Fudern und 11 Eimern Wein auf dem Ordensgut zu Weinheim um 1.000 Gulden verpfändet hatte, nachdem diese Pfandschaft beendet ist, der Pfandbrief aber nicht mehr gefunden wurde, kraftlos sein soll.