Anspruch auf Befreiung vom Vorwurf der Übervorteilung bei einem Güterverkauf und Bestätigung des Kaufvertrags. Die Eltern der Appellanten hatten von der Mutter und den Vormündern des Appellaten dessen Kindteil am Kaldenberghof zu Oberzündorf (Zündorf, Hzm. Berg, Amt Porz; Rheinisch-Bergischer Kr.) gekauft. Jahre später fühlte sich Portz übervorteilt und klagte erfolgreich, entweder die Güter gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzuerlangen oder einen angemessenen Preis zu erhalten. Der Kommissar des Abtes von St. Heribert in Deutz verwies die Sache zurück an das Hofgericht des Abtes. Zwischenzeitlich verglich man sich zunächst dergestalt, daß die Appellanten zusätzlich zum früheren Kaufpreis 300 Rtlr. zahlten. Wiederum einige Jahre später stellte Portz erneut Ansprüche. Das Land sei mehr als dreimal soviel wert, als er erhalten habe.
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Anspruch auf Befreiung vom Vorwurf der Übervorteilung bei einem Güterverkauf und Bestätigung des Kaufvertrags. Die Eltern der Appellanten hatten von der Mutter und den Vormündern des Appellaten dessen Kindteil am Kaldenberghof zu Oberzündorf (Zündorf, Hzm. Berg, Amt Porz; Rheinisch-Bergischer Kr.) gekauft. Jahre später fühlte sich Portz übervorteilt und klagte erfolgreich, entweder die Güter gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzuerlangen oder einen angemessenen Preis zu erhalten. Der Kommissar des Abtes von St. Heribert in Deutz verwies die Sache zurück an das Hofgericht des Abtes. Zwischenzeitlich verglich man sich zunächst dergestalt, daß die Appellanten zusätzlich zum früheren Kaufpreis 300 Rtlr. zahlten. Wiederum einige Jahre später stellte Portz erneut Ansprüche. Das Land sei mehr als dreimal soviel wert, als er erhalten habe.
AA 0627, 3286 - K 1080/3101
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1581 - 1585 (1555 - 1585)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Krumfinger und Konsorten: Theis am Rein, dessen Schwiegersohn Hennes, Jürgen zu Langel, Johann Küppers zu Hersel für sich und seine Geschwister Engel und Mettel, (Bekl.: Johanns Mutter Ailheit) Beklagter: Heinrich Portz, Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Jakob Erhard 1581 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoph Rebsteck 1581 - Dr. Laurentius Wildhelm 1581 - Dr. Christoph Behem 1581 - Dr. Laurentius Vomelius 1581 - Dr. Bernhard Kuehorn 1581 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hobsgericht des Abtes von Deutz zu Oberzündorf 1555 - 2. Dr. Patroklus Gropper als Kommissar des Abtes Gisbert von Sevenheim (Sivenich) von St. Heribert in Deutz 1556 - 3. Hobsgericht des Abtes von Deutz zu Oberzündorf 1556 und 1566 - 4. Lic. Walter Fabritius und Johann Lullinck als Kommissare des Abts von St. Heribert in Deutz 1567 - 5. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1576 - 6. RKG 1581 - 1585 (1555 - 1585) Beweismittel: Vorakten (Q 5 und Q 7), darin: Zeugenaussagen (246 - 271). Beschreibung: 15 cm, 503 Bl., lose; Q 1 - 8, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:52 MESZ