Ruprecht Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches oberster Truchseß und Herzog in Bayern (Beyern), und Adolf (Ailff) Graf zu Kleve (Cleve) und zu der Mark (Marke) bekunden, gemeinsam bei ihrem Verwandten (sweher.. swager) Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden) eine Pfandurkunde hinterlegt zu haben, wie es die von Simon ausgestellte und besiegelte Urkunde vom gleichen Tag ausweist; diese ist inseriert (1). Ruprecht für sich und seine Erben sowie Adolf für sich, seine Frau Agnes und ihre Erben versprechen, den Bestimmungen nachzukommen und die Urkunde erst nach Zahlung der 32 000 zu fordern. Nach Erhalt der Quittungen hat Simon die Pfandurkunde ohne weiteres herauszugeben; dann ist er seiner Verpflichtungen ledig. (1) Ruprecht und (2) Adolf siegeln für sich, Agnes und ihre Erben. (1) Nr. 2958.