Erhebung des doppelten "Schleusenaufzugsgeldes" durch den Oberamtmann Stecher zu Spandau von denjenigen, welche die dortigen Schleusen während der Zeiten des Flößereiverbotes benutzen, als Entschädigung für das den Mühlen durch den Schleusenbetrieb entzogene Wasser

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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