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Kaiser Konrad II. macht bekannt, Abt Gerold von Werden habe ihm mitgeteilt [folgt der Text wie in der Urkunde Konrads II. von 1024 September 10]. Er gestattet dem Abt und den Leuten, die dem Kloster dienen, zusätzlich freie Schiffahrt auf der Ruhr von der Mündung in den Rhein bis nach Werden. - Es siegelt der Aussteller. - Handzeichen Konrads. - Rekognition des Kanzlers Burchard anstelle des Erzkaplans Bardo. - Data IIII. kal. mai. ... actum Noviomago.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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