Rust im Großherzogtum Baden Pachtkontrakt mit dem Ruster Bürger und Leineweber Joseph Becherer auf 18 Jahre, beginnend 1811, endend 1828, über einen von 3 ½ Acker im mittleren Feld, unterhalb dem Schmal Ringsheimer Weg im sogenannten Rödel gelegen, woran Augustin Weber 1 ½, Antoni Koch ½ Acker innehat, ziehen gegen Rhein und Wald, oben neben dem Bannherrengut, unten zum Teil neben dem Berstettischen Gut gelegen, gegen Rhein auf das Berstettische Gut, Anwander und teilweise Gegenstöße, gegen Wald auf Johannes Erny und einen Anwander stoßend mit folgenden Auflagen: Der Pächter soll 11 fl. rh. Erschatz noch im laufenden Jahr und zwar am 3. November gegen Quittung und jeweils auf Martini und erstmals 1811 7 fl. rh. Bestandszins, ebenfalls gegen Quittung, entrichten. Nachlaß ist bei Heer- und Hagelschaden nach Abschätzung möglich. Er soll alle auf dem Gut haftenden Widergülten und Zehnten sowie alle Belastungen tragen, allfällige Veränderungen, Eingriffe usw. schleunigst melden und bei einer Bannerneuerung die gleichen Kosten tragen wie andere Beständer. S.: Herrschaft Böcklin (mit Unterschrift des Freiherrn Friedrich August) U.: Joseph Becherer Or. Pap. durch Wasser besch. S. Lt. Nachschrift wurde der Vertrag am 17. Mai 1815 bestätigt. Mit Unterschrift des Freiherrn von Böcklin

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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